Untermietvertrag
Ein Untermietvertrag als Alternative bei finanziellem Engpass
Ein Untermietvertrag ist ein schriftliches Abkommen zwischen zwei Mietern, wobei beide Mieter nicht die Eigentümer des Mietgegenstandes sind.
In einem Untermietvertrag wird schriftlich vereinbart, dass ein Mieter den Mietgegenstand, welchen er selbst gemietet hat, weitervermietet, also untervermietet. Dies ist besonders bei einem Wohnungsmietvertrag weit verbreitet. Ein Mieter hat bei einem Wohnungsbesitzer eine Wohnung gemietet und muss aus geschäftlichen oder auch privaten Gründen für einen längeren Zeitraum die Stadt verlassen, möchte aber nach diesem Zeitraum wieder in seine Wohnung zurückkehren. Er kann es sich jedoch nicht leisten, für den Zeitraum, in welchem er nicht in der Wohnung lebt, die volle Miete für die Wohnung an seinen Vermieter zu zahlen.
Doch der Vermieter braucht das Mietgeld des Mieters ebenfalls und kann nicht darauf verzichten. Die Lösung des Problems ist ein Untermietvertrag. Das bedeutet, der Mieter der Wohnung sucht sich für die Zeit seiner Abwesenheit einen sogenannten Untermieter. Das ist eine Person, welche für die Zeit der Abwesenheit des Mieters in dessen Wohnung lebt. Dieser Untermieter zahlt dem Mieter der Wohnung ebenfalls eine Miete. Durch dieses Mietgeld des Untermieters hat der Mieter kein Problem mehr, seine Miete auch während seiner Abwesenheit zu zahlen.
Es gibt auch Mieter, welche ihre Wohnung nicht nur während ihrer Abwesenheit untervermieten, sondern dies auch tun, wenn sie selbst in der Wohnung leben. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass die gemietete Wohnung eigentlich zu groß für den Mieter ist und er ein Zimmer der Wohnung gar nicht nutzt. Der Mieter möchte aber auch nicht aus der Wohnung ausziehen, weil er kein Geld für den Umzug hat, oder weil er keine Lust auf den Umzugsstress hat. Eine einfache Lösung für dieses Problem ist es, die Wohnung unterzuvermieten. Das bedeutet, der Mieter vermietet ein oder auch zwei Zimmer seiner gemieteten Wohnung an eine andere Person und dieser Untermieter zahlt dem Mieter ebenfalls eine Miete. Somit ist die Wohnung voll ausgenutzt und der Wohnungsmieter erhält zusätzliches Geld und muss die Wohnung nicht allein finanzieren. Ein solches Wohnverhältnis ist ähnlich dem, einer Wohngemeinschaft, welche auch oft nut kurz WG genannt wird.
Ein Untermietvertrag bietet sich also an, wenn die eigene Wohnung zu groß ist, oder man sie nicht finanzieren kann, weil man vielleicht derzeit einen kleinen finanziellen Engpass hat. Ebenfalls ist ein Untermietvertrag eine gute Alternative für Menschen, welche ihre Wohnung für einen längeren Zeitraum nicht bewohnen können und kein Geld haben, um in dieser Zeit der Abwesenheit die Wohnungsmiete allein zu bezahlen.
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